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   BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05 (1)   

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https://dejure.org/2009,2561
BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05 (1) (https://dejure.org/2009,2561)
BGH, Entscheidung vom 12.08.2009 - XII ZB 12/05 (1) (https://dejure.org/2009,2561)
BGH, Entscheidung vom 12. August 2009 - XII ZB 12/05 (1) (https://dejure.org/2009,2561)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    Brüssel I-VO (EuGVVO) Artt. 1 Abs. 1, 2 a, 34 Nr. 1, 45; AVAG § 15 Abs. 1
    Vollstreckbarkeit einer britischen Entscheidung zur finanziellen Versorgung und Vermögensauseinandersetzung gemäß Sec. 23 und 24 MCA nach der EuGVVO = Brüssel I-VO

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckbarkeit einer Entscheidung des High Court of Justice von London/England in der Bundesrepublik Deutschland; Anordnung der finanziellen Scheidungsfolgen durch den High Court of Justice; Unterscheidung zwischen unterhaltsrechtlichen Scheidungsfolgen und dem ...

  • unalex.eu

    Art. 1, 45, 71, 34 Nr. 1 Brüssel I-VO
    Sachlicher Anwendungsbereich - Aus dem Anwendungsbereich der Brüssel I-VO ausgeschlossene Rechtsgebiete - Personenstand, Rechts- und Handlungsfähigkeit, eheliches Güterrecht, Erbrecht - Eheliches Güterrecht - Anerkennungshindernis Verstoß gegen den ordre-public - Inhalt ...

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Art. 1 Abs. 2a; ; Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Art. 1 Abs. 3; ; Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Art. 34; ; Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Art. 45 Abs. 1; ; Vero... rdnung (EG) Nr. 44/2001 Art. 45 Abs. 2; ; Verordnung (EG) Nr. 44/2001 Art. 71 Abs. 2b; ; AVAG § 15 Abs. 1; ; HU-VÜ 73 Art. 1 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckbarerklärung einer Scheidungsfolgenentscheidung des High Court of Justice in London/England

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1
  • MDR 2009, 1225
  • FamRZ 2009, 1659
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.05.2009 - XII ZR 78/08

    Berücksichtigung eines vom Unterhaltspflichtigen geschuldeten

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05
    Selbst wenn das Vermögen auch dem laufenden Unterhalt dient, zumal es in Form von Wohneigentum die Mietkosten entfallen lässt (vgl. insoweit zum deutschen Recht Senatsurteil vom 27. Mai 2009 - XII ZR 78/08 - FamRZ 2009, 1300) oder als Geldbetrag Zinsen abwirft, kann die zugesprochene Pauschalsumme in Höhe von 213.055 £ nicht eindeutig dem Unterhalt zugeordnet werden, wie es die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs verlangt.
  • BGH, 06.02.2008 - XII ZR 45/06

    Berücksichtigung des Vermögenswerts einer freiberuflichen Praxis beim

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05
    Denn der im Verhältnis 70/30 zu Gunsten der Erblasserin durchgeführte Vermögensausgleich verschaffte ihr nicht nur - wie etwa im Falle eines Nießbrauchs - den Nutzungsvorteil, sondern zugleich den Vermögenswert selbst, was eher dem güterrechtlichen Ausgleich zuzuordnen ist (vgl. BGHZ 175, 207, 212 = FamRZ 2008, 761, 762).
  • BGH, 20.02.2008 - XII ZR 101/05

    Abänderung eines auf der Annahme eines fiktiven Einkommens beruhenden

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05
    Insoweit entspricht die Entscheidung dem deutschen Unterhaltsrecht, das im Falle einer eigenmächtigen erheblichen Reduzierung des Erwerbseinkommens aus Gründen unterhaltsrechtlicher Solidarität ebenfalls auf das fiktiv erzielbare Einkommen abstellt (Senatsurteil vom 20. Februar 2008 - XII ZR 101/05 - FamRZ 2008, 872).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZB 174/04

    Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel; Rechte des Schuldners im Rahmen eines

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05
    Zwar ist es dem Schuldner nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Vollstreckbarkeitsverfahren verwehrt, sachliche Einwendungen gegen den titulierten Unterhaltsanspruch zu erheben, die im Wege einer Abänderungsklage geltend zu machen wären (Senatsbeschluss BGHZ 171, 310, 318 f. = FamRZ 2007, 989, 991 und Senatsurteil vom 31. Januar 1990 - XII ZR 38/89 -FamRZ 1990, 504, 505 f.).
  • BVerfG, 24.01.2007 - 2 BvR 1133/04

    Keine Verletzung von Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 GG, Art 12 Abs 1 GG sowie Art

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05
    Auch die Höhe der Abschlagszahlung von 40.000 £ ist unter Berücksichtigung der vorhandenen Einkünfte und Vermögenswerte nicht derart außergewöhnlich, dass die Vollstreckung dem deutschen ordre public widersprechen würde (vgl. insoweit BVerfG IPRax 2009, 249).
  • BGH, 25.02.2009 - XII ZB 224/06

    Verfahren um die Vollstreckbarerklärung der Unterhaltsentscheidung aus einem

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Einwendungen unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind (Senatsbeschluss vom 25. Februar 2009 - XII ZB 224/06 - FamRZ 2009, 858, 860).
  • BGH, 31.01.1990 - XII ZR 38/89

    Geltendmachung eines Abänderungsverlangens im Verfahren auf

    Auszug aus BGH, 12.08.2009 - XII ZB 12/05
    Zwar ist es dem Schuldner nach ständiger Rechtsprechung des Senats im Vollstreckbarkeitsverfahren verwehrt, sachliche Einwendungen gegen den titulierten Unterhaltsanspruch zu erheben, die im Wege einer Abänderungsklage geltend zu machen wären (Senatsbeschluss BGHZ 171, 310, 318 f. = FamRZ 2007, 989, 991 und Senatsurteil vom 31. Januar 1990 - XII ZR 38/89 -FamRZ 1990, 504, 505 f.).
  • BGH, 17.04.2013 - XII ZR 23/12

    Internationale Zuständigkeit für ein Unterhaltsverfahren nach Wechsel von der

    Dementsprechend geht der Europäische Gerichtshof von einem weiten Unterhaltsbegriff aus, von dem auch die im französischen Recht vorgesehenen Ausgleichsleistungen, die nach Art. 270 ff. Code Civile den Charakter einer pauschalen Abgeltung haben, umfasst werden (EuGH IPRax 1981, 19, 20 - De Cavel; vgl. Senatsbeschluss vom 12. August 2009 - XII ZB 12/05 - FamRZ 2009, 1659 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 02.09.2009 - XII ZB 50/06

    Vollstreckbarkeit einer vorläufigen Anordnung nach dem Haager Übereinkommen über

    Nach Art. 10 HUVÜ 73 war deswegen im Rahmen der Vollstreckbarerklärung zu klären, ob ein Teil dieses zugesprochenen Betrages eindeutig dem Unterhaltsrecht zugewiesen werden kann, für das allein das Übereinkommen gilt (vgl. Senatsbeschluss vom 12. August 2009 - XII ZB 12/05 - zur Veröffentlichung bestimmt; zur Brüssel I-VO vgl. auch EuGH IPRax 1999, 35).
  • OLG Celle, 30.10.2013 - 18 UF 208/12

    Nutzungsentschädigung; Wohnsitz; Zuständigkeit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 2009, 1659 ff. [zur Abgrenzung zwischen Unterhaltspflicht und Ehegüterrecht]) ist für die Abgrenzung der von der Verordnung nicht erfassten Verfahrensgegenständen auf den Zweck der (für vollstreckbar zu erklärenden) Entscheidung abzustellen, der aus ihrer Begründung herzuleiten ist.
  • OLG Stuttgart, 09.03.2018 - 17 UF 8/18

    Vollstreckbarerklärung eines tschechischen Unterhaltstitels: Verstoß gegen den

    Die Berücksichtigung eines nur fiktiv erzielbaren Einkommens des Unterhaltspflichtigen bei der Bemessung des Unterhalts begründet noch keinen Verstoß gegen den deutschen ordre public (BGH FamRZ 2009, 1659 ff. Rn. 23; Hausmann, IntEuSchR K Rn. 145).
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